Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Für den Winterdienst gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: 12.04.2026
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Hausmeisterservice Osthoff (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Abschluss des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt ausschließlich auf Basis dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich zugestimmt.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung widerspricht.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
(1) Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Angebote verlieren ihre Gültigkeit 15 Werktage nach Ausstellungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Angebote und Kostenvoranschläge dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
(4) Ein Angebot wird erst mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages verbindlich.
3. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach den Bestimmungen im Servicevertrag oder in der Auftragsbestätigung.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Monats, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Einweisung in das Anwesen
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig in alle erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.
(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle notwendigen Schlüssel zur Verfügung zu stellen.
(3) Bei einer unzureichenden oder fehlenden Einweisung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für entstandene Schäden.
5. Bereitstellungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer kostenlos Wasser und Strom in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
(2) Falls der Auftraggeber Werkzeuge oder andere Mittel zur Verfügung stellt, müssen diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand sein.
6. Dienstleistungen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer kann Änderungen des Angebots vornehmen, wenn diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
7. Schäden und Mängel
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Schäden, die während der Ausführung der Dienstleistung entstehen, unverzüglich zu melden.
(2) Der Auftragnehmer wird Schäden oder Mängel nur beseitigen, wenn der Auftraggeber dies schriftlich genehmigt.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Haftungsausschluss für Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) bleibt gemäß § 426 HGB bestehen.
(3) Bei Schäden an bestimmten Gütern (z.B. Edelmetallen, Juwelen, Geld etc.) oder bei unsachgemäßer Verpackung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer von der Haftung befreit.
9. Preise
(1) Die Preise des Auftragnehmers richten sich nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis des aktuell gültigen Stundensatzes.
(2) Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Stunde.
10. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
(2) Materialien sind im Voraus zu bezahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
11. Abwerbung von Mitarbeitern
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben.
12. Gewährleistung
(1) Reklamationen sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach rechtzeitiger Reklamation Nachbesserungen vorzunehmen.
13. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
14. Widerrufsrecht (bei Verbraucherverträgen)
(1) Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgeschlossen wurde und es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail oder Brief) über den Widerruf informieren.
15. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine rechtlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
Ältere Version unserer AGB
AGB vom 30.01.2024
Stand: 30.01.2024
1. Allgemeines
Der Abschluss des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt.
Andere Bedingungen sind ungültig.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit durch den Hausmeisterservice Osthoff (nachfolgend Auftragnehmer genannt) änderbar. Im Falle einer Änderung der AGB verpflichtet sich der Auftragnehmer dem bestehendem Vertragspartner diesen darüber zu informieren. Eventuelle Abweichungen sind nur zulässig, wenn diese im Auftragsvertrag festgehalten sind.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
Die Angebote und Kostenvoranschläge vom Auftragnehmer sind stets unverbindlich. Sie verlieren Ihre Gültigkeit jeweils nach 15 Werktagen ab Ausstelldatum. Sie dürfen ohne die Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, noch an dritte Personen weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden. Die Angebote werden erst gültig bei beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages / Angebotes.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach den Bestimmungen des Servicevertrages bzw. der Auftragsbestätigung. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des darauffolgenden Monats.
4. Einweisung in das Anwesen
Vor der Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer in alle notwendigen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen einzuweisen. Auf mögliche Gefahrenquellen muss der Auftraggeber ausdrücklich hinweisen. Benötigte Schlüssel müssen für die Ausführung der Tätigkeiten des Auftragnehmers vorher vom Auftraggeber ausgehändigt werden. Erfolgt nur eine mangelhafte oder keine Einweisung ist der Auftragnehmer nicht für mögliche Schäden haftbar.
5. Bereitstellungspflichten
Wird für die auszuführende Leistung Wasser oder Strom benötigt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese kostenfrei im erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Verpflichtet sich der Auftraggeber entsprechende Werkzeuge und Mittel zur Verfügung zu stellen, müssen diese dem Auftragnehmer frei zugänglich sein und sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden.
6. Dienstleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Leistungen / Tätigkeiten im Vertrag ordentlich, zeitnah und zuverlässig durchzuführen. Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmt. Eine Änderung des Angebotes kann jederzeit vorgenommen werden.
7. Schäden und Mängel
Werden bei der Durchführung der Dienstleistung des Auftragnehmers Schäden am Objekt des Auftraggebers bekannt, verpflichtet sich der Auftragnehmer diese direkt dem Auftraggeber zu melden. Eine Beseitigung der festgestellten Schäden bzw. der Mängel oder eine Beauftragung durch Drittunternehmen nimmt der Auftragnehmer erst auf, nachdem der Auftraggeber eine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Anfallende Kosten hat der Auftraggeber in vollem Umfang selbst zu tragen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Schäden oder Mängel, die durch Dritte entstanden sind, werden davon ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung.
8.1. Haftungsausschluss (Umzug, Möbeltransport etc.)
Der Auftragnehmer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis) (§ 426 HGB).
Der Auftragnehmer ist im Regelfall von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist (§ 451 d Abs.1 HGB):
– Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
– Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber
– Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Auftraggeber
– Beförderung von nicht vom Auftragnehmer verpacktem Gut in Behältern
– Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Räumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
– Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
– Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, wodurch es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Korrosion, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1–7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird gesetzlich vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist (§ 451 d Abs.2 HGB). Der Auftragnehmer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat (§ 451 d Abs.3 HGB).
9. Preise
Die Preise des Auftragnehmers richten sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertrages getroffenen Vereinbarungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgt, werden die geleisteten Stunden mit dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt pro angefangener Stunde. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt.
10. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu bezahlen. Notwendige Materialien sind in vollem Umfang im voraus zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten.
11. Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich keinerlei Bemühungen vorzunehmen Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben.
12. Gewährleistung
Eventuelle Reklamationen oder Beanstandungen sind unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation oder Beanstandung ist nicht ausreichend. Bei einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Reklamation ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt.
13. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftragsvertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.